Unsere Reisebedingungen
1. Anmeldung
Die Anmeldung gilt nur in schriftlicher Form als verbindlich. Wer sich
und andere anmeldet, verpflichtet sich für alle in der Anmeldung aufgeführten
Personen selbst.
2. Bestätigung
Die Exkursion ist erst dann verbindlich, wenn der Veranstalter Ihnen die
Buchung und den Preis schriftlich bestätigt.
3. Bezahlung
Der Exkursionspreis ist auf das angegebene Konto einzuzahlen. Nach
der Bestätigung bittet der Veranstalter eine Anzahlung zu leisten. Sie beträgt
pro Person 10% des Exkursionspreises. Der Restbetrag ist spätestens einen Monat
vor Exkursionsbeginn zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb dieser
Zeitspanne) wird der gesamte Exkursionspreis sofort fällig.
4. Leistungen
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen auf den jeweiligen Seiten (im Prospekt) sowie aus den
Angaben Ihrer Bestätigung. Zusätzliche - gratis- Leistungen und Änderungen im
Programm sind jederzeit individuell möglich.
5. Rücktritt, Umbuchung und Ersatzperson
Teilnehmer haben jederzeit die Möglichkeit von der Exkursion zurückzutreten.
Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei dem
Veranstalter. Tritt der Teilnehmer von der Exkursion zurück oder tritt er die
Exkursion nicht an, ohne eine Ersatzperson zu stellen, kann der Veranstalter
angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen
verlangen. Der Anspruch auf Ersatz (Rücktrittsgebühr) beträgt in % des
Exkursionspreises und pro Person:
Nimmt der Teilnehmer Exkursionsleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Umbuchung, d.h. Änderung des Exkursionstermins, ist bis zum 22. Tag vor Exkursionsbeginn möglich. Spätere Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
6. Kündigung durch den Veranstalter
Wird die im Prospekt angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht,
fällt der Exkursionsführer plötzlich aus oder liegen wichtige Gründe vor,
die die Durchführung der Exkursion erheblich einschränken würden (z.B. bürgerkriegsähnliche
Unruhen im Exkursionsgebiet, Umweltkatastrophen etc.) so ist der Veranstalter
jederzeit berechtigt von der Exkursion zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung
wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Der Veranstalter bietet, mit Einverständnis
der Teilnehmer, einen Ersatztermin an oder bezahlt den eingezahlten
Exkursionspreis zurück.
7. Verantwortung der Teilnehmer
Die Teilnehmer unterschreiben vor Anfang der Exkursion die
Freistellungs- und Verpflichtungserklärung von Südkamp - Exkursionen. Sie
verzichten hiermit auf Haftungsansprüche, haben Kenntnis genommen von den
Verhaltensregeln und verpflichten sich, die Weisungen des Exkursionsführers zu
befolgen. Jeder Teilnehmer geht auf eigenes Risiko mit und ist selbst gegen
Ansprüche Dritter (Haftpflicht) versichert. Er ist verpflichtet, bei eventuell
auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu
halten.
Die Teilnehmer sind für alle (beim Grenzübertritt) notwendigen Reisedokumente
und für ihre Ausrüstung (und deren ordnungsgemäßen Zustand) selbst
verantwortlich. Wer das Gruppenleben in grober Weise stört oder nachhaltig
gegen die Weisungen des Exkurionsleiters verstößt, kann durch diesen, nach
vorheriger Abmahnung, von der weiteren Exkursion ausgeschlossen werden.
8. Haftung
Der Veranstalter haftet dafür, daß die vertraglich vereinbarten
Exkursionsleistungen ordnungsgemäß erbracht werden. Die Haftung beschränkt
sich insgesamt auf die Höhe des dreifachen Exkursionspreises, soweit:
Der Veranstalter haftet nicht für den Zustand der Fundstellen bzw. Fundmöglichkeiten.
9. Ausschluß von Ansprüchen
Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Rückreisedatum schriftlich beim Veranstalter geltend zu machen.
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