Unsere Reisebedingungen

1. Anmeldung
Die Anmeldung gilt nur in schriftlicher Form als verbindlich. Wer sich und andere anmeldet, verpflichtet sich für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen selbst.

2. Bestätigung
Die Exkursion ist erst dann verbindlich, wenn der Veranstalter Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigt.

3. Bezahlung
Der Exkursionspreis ist auf das angegebene Konto einzuzahlen. Nach der Bestätigung bittet der Veranstalter eine Anzahlung zu leisten. Sie beträgt pro Person 10% des Exkursionspreises. Der Restbetrag ist spätestens einen Monat vor Exkursionsbeginn zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb dieser Zeitspanne) wird der gesamte Exkursionspreis sofort fällig.

4. Leistungen
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf den jeweiligen Seiten (im Prospekt) sowie aus den Angaben Ihrer Bestätigung. Zusätzliche - gratis- Leistungen und Änderungen im Programm sind jederzeit individuell möglich.

5. Rücktritt, Umbuchung und Ersatzperson
Teilnehmer haben jederzeit die Möglichkeit von der Exkursion zurückzutreten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Tritt der Teilnehmer von der Exkursion zurück oder tritt er die Exkursion nicht an, ohne eine Ersatzperson zu stellen, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Anspruch auf Ersatz (Rücktrittsgebühr) beträgt in % des Exkursionspreises und pro Person:

Nimmt der Teilnehmer Exkursionsleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Umbuchung, d.h. Änderung des Exkursionstermins, ist bis zum 22. Tag vor Exkursionsbeginn möglich. Spätere Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.

6. Kündigung durch den Veranstalter
Wird die im Prospekt angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, fällt der Exkursionsführer plötzlich aus oder liegen wichtige Gründe vor, die die Durchführung der Exkursion erheblich einschränken würden (z.B. bürgerkriegsähnliche Unruhen im Exkursionsgebiet, Umweltkatastrophen etc.) so ist der Veranstalter jederzeit berechtigt von der Exkursion zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Der Veranstalter bietet, mit Einverständnis der Teilnehmer, einen Ersatztermin an oder bezahlt den eingezahlten Exkursionspreis zurück.

7. Verantwortung der Teilnehmer
Die Teilnehmer unterschreiben vor Anfang der Exkursion die Freistellungs- und Verpflichtungserklärung von Südkamp - Exkursionen. Sie verzichten hiermit auf Haftungsansprüche, haben Kenntnis genommen von den Verhaltensregeln und verpflichten sich, die Weisungen des Exkursionsführers zu befolgen. Jeder Teilnehmer geht auf eigenes Risiko mit und ist selbst gegen Ansprüche Dritter (Haftpflicht) versichert. Er ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Die Teilnehmer sind für alle (beim Grenzübertritt) notwendigen Reisedokumente und für ihre Ausrüstung (und deren ordnungsgemäßen Zustand) selbst verantwortlich. Wer das Gruppenleben in grober Weise stört oder nachhaltig gegen die Weisungen des Exkurionsleiters verstößt, kann durch diesen, nach vorheriger Abmahnung, von der weiteren Exkursion ausgeschlossen werden.

8. Haftung
Der Veranstalter haftet dafür, daß die vertraglich vereinbarten Exkursionsleistungen ordnungsgemäß erbracht werden. Die Haftung beschränkt sich insgesamt auf die Höhe des dreifachen Exkursionspreises, soweit:

  1. ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  2. der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist und
  3. nicht aus einer Versicherung der Teilnehmer Ersatz verlangt werden kann.

Der Veranstalter haftet nicht für den Zustand der Fundstellen bzw. Fundmöglichkeiten.

9. Ausschluß von Ansprüchen
Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum schriftlich beim Veranstalter geltend zu machen.

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last update: 07.09.2010
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